
Die Betreuungsverfügung
Manchmal kann ein Mensch nicht mehr selbst über wichtige Dinge entscheiden.
Zum Beispiel wegen Krankheit oder Alter.
Wenn es dann keine Vorsorgevollmacht gibt, bestimmt das Gericht eine Person.
Diese Person nennt man rechtliche Betreuerin oder rechtlicher Betreuer.
Mit einer Betreuungsverfügung können Sie vorher festlegen:
- Wer soll sich später um Ihre rechtlichen Dinge kümmern?
- Wer soll nicht für Sie entscheiden?
Auch ein SKM-Verein kann diese Aufgabe übernehmen.
Die Person oder der Verein handelt dann in Ihrem Sinne.
Aber das Gericht schaut mit, dass alles gut läuft.
Was ist der Unterschied zur Vorsorgevollmacht?
- Bei der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine vertraute Person. Diese Person kann dann selbstständig für Sie handeln – ohne Gericht.
- Bei der Betreuungsverfügung bestimmt das Gericht eine Person. Sie sagen vorher, wen Sie sich wünschen.
Wie hilft der SKM?
Die SKM-Betreuungsvereine in Baden-Württemberg:
- beraten Sie zur Betreuungsverfügung
- helfen beim Schreiben
- erklären die Unterschiede zur Vorsorgevollmacht
So können Sie frühzeitig bestimmen, was für Sie wichtig ist.