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Vorsorgevollmacht

Foto: Halfpoint / stock.adobe.com

Ein Unfall, eine schwere Krankheit oder altersbedingte Einschränkungen können jeden Menschen ganz plötzlich treffen. Wer kümmert sich dann um Ihre persönlichen, gesundheitlichen oder finanziellen Angelegenheiten? Ohne eine Vorsorgevollmacht darf selbst eine nahestehende Person – wie Ehepartner*in oder ein Familienmitglied – nicht automatisch für Sie entscheiden.

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie frühzeitig eine oder mehrere Vertrauenspersonen, die in Ihrem Sinne handeln dürfen – zum Beispiel beim Abschluss von Verträgen, bei Bankgeschäften oder bei Entscheidungen rund um Pflege, Gesundheit und Wohnen. Sie ist ein wichtiger Baustein der persönlichen Vorsorge, um das eigene Selbstbestimmungsrecht zu wahren. 

Ohne eine Vorsorgevollmacht wird im Notfall vom Gericht ein rechtlicher Betreuer bestellt. Mit einer klar formulierten Vollmacht entscheiden Sie selbst, wer Sie vertritt.

Was gibt es noch zu wissen über eine Vorsorgevollmacht?

Sie können in ihrer Vorsorgevollmacht genau festlegen, ob und was Ihr Bevollmächtigter in welchen Bereichen (z.B. Gesundheit, Finanzen, Aufenthalt und Wohnsituation) entscheiden darf. Wichtig: Nur klar geregelte Vollmachten gelten auch in der Praxis.

Eine notarielle Beurkundung ist nicht zwingend, aber oft sinnvoll – vor allem, wenn Immobilien oder größere Vermögen betroffen sind. Dies ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Alternativ kann sie bei der Betreuungsbehörde beglaubigt werden. Dies kostet ca. 10 Euro. 

Original zu Hause, gut zugänglich. Bitte besprechen Sie mit ihrem Bevollmächtigten, wo die Originale zu finden sind. Geben Sie Kopien an Bevollmächtigte. Tipp: Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, damit Ärzte und Gerichte im Notfall schnell wissen, dass sie existiert und Ihre Vertrauensperson schnell kontaktieren können. 

Es gibt keine Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung. Wir empfehlen aber: Prüfen Sie die Vollmacht alle zwei Jahre und aktualisieren Sie sie bei Änderungen Ihrer Lebenssituation oder Ihrer Wünsche.

Eine Vorsorgevollmacht endet normalerweise mit dem Tod des Vollmachtgebers. Sie kann aber ausdrücklich so formuliert werden, dass sie über den Tod hinaus gilt. Das ist sinnvoll, wenn der Bevollmächtigte unmittelbar nach dem Todesfall noch handeln soll – etwa um Verträge zu kündigen, Rechnungen zu bezahlen oder die Bestattung zu organisieren.

Dazu sollte im Text stehen:

„Diese Vollmacht gilt über meinen Tod hinaus, bis meine Erben etwas anderes bestimmen.“

Ohne eine solche Formulierung verliert die Vollmacht sofort ihre Gültigkeit, sobald Banken, Behörden oder Versicherungen vom Tod erfahren. Eine postmortale Vollmacht sichert also schnelle Handlungsfähigkeit, bis die Erben übernehmen.

Die SKM-Betreuungsvereine in Baden-Württemberg informieren, beraten und begleiten Sie persönlich beim Erstellen Ihrer Vorsorgevollmacht. Auch Vorträge zum Thema „Vorsorge“ gehören zu unserem Angebot sowie viele Informationsmaterialien.

Vorsorge ist Vertrauenssache – unsere Betreuungsvereine unterstützen Sie gern dabei!

 

Eine offizielle Vorlage erhalten Sie kostenlos vom Bundesministerium der Justiz.

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Hier finden Sie auch Formulare in verschiedenen Fremdsprachen.

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Es gibt auch eine Broschüre in Leichter Sprache, die besonders einfach zu verstehen ist.

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Hier finden Sie eine Vorlage in Leichter Sprache vom SKM Freiburg e.V. zum selber ausfüllen

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